GTÜ in Mittelhessen

Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung gem. § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung am Fahrzeug ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die Prüfingenieure der GTÜ für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten an.

Das Ingenieurbüro Luzius & Kliem führt in Amöneburg-Roßdorf die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive „Abgasuntersuchung“ für Sie durch.

Die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen sich die Prüfingenieure vom Ingenieurbüro Luzius & Kliem ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten (HU Plakette) an. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Somit sind auch unsere Prüfingenieure von Ingenieurbüro Luzius & Kliem befähigt die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Ihre fundierten Kenntnisse im KFZ-Bereich haben Dipl.-Ing. (FH) Ralf Luzius; Dipl.-Ing. (FH) Holger Kliem und Kollegen durch langjährige Ausbildung und Erfahrung erworben. Als Partner der GTÜ sind sie auch technisch und informatorisch immer auf dem neuesten Stand.

Unser Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen.

Plakette erhalten?

Wenn Ihr Auto keine Mängel oder nur kleinere Mängel aufweist, bekommen Sie eine gültige Plakette der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen geklebt. Im Mai 2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt. Seitdem gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „Geringen Mangel“ und dem „Erheblichen Mangel“ auch eine Kategorie „Gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

Die HU in Kürze erklärt

Das GTÜ-Erklärvideo zeigt in rund zwei Minuten, wie wichtig die Hauptuntersuchung ist, welche die wichtigsten Prüfpunkte sind, wie Sie sich darauf vorbereiten und wie Sie einen GTÜ-Partner finden können.

Bei Klick auf das Bild werden Sie zu Youtube weitergeleitet

Vorsicht bei Überziehung der Frist!

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

Aber Achtung: kontrollieren Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. 

Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Im Fall der Fristüberziehung sollten Sie deshalb so schnell wie möglich einen Termin mit uns vereinbaren. Wir führen gerne die HU für Sie durch.
Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.

Nachweis einer HU ersetzt aufwändiges „Vollgutachten“

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“.
 

Sicher durch die HU – mit den Checklisten der GTÜ

Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir einige Checklisten zusammengestellt. Laden Sie sich diese auf der Homepage der GTÜ herunter!