GTÜ in Mittelhessen

Campinggasprüfung - G 607 / DIN EN 1949

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G 607 / DIN EN 1949)


In unserem Ingenieurbüro führen wir Gasprüfungen nach G 607/EN 1949 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durch. Diese regelmäßige Überprüfung Ihrer Flüssiggasanlage ist entscheidend für Ihre Sicherheit und nun auch gesetzlich verpflichtend.

Wichtige Neuerung ab dem 19. Juni 2025: Eine entsprechende Gesetzesänderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht die Gasprüfung für alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage zur Pflicht. Die Prüfung muss fortan alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Auch bei neuen Fahrzeugen oder nach einer Wiederinbetriebnahme ist die Überprüfung vor der ersten Nutzung notwendig. Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen und die Prüfbescheinigung muss entsprechend nachgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.

Wir bitten daher bei fälliger Gasprüfung um kurze Anmeldung, um die notwendige Gerätschaften zur Durchführung der Prüfung bereitstellen zu können. Bitte bringen Sie mit: Ihre NICHT leere Gasflasche und die gelbe Prüfbescheinigung.